Mitgliedschaft kündigen

Wir bedauern natürlich sehr, dass die Mitgliedschaft bei uns im Verein gekündigt werden soll, aber anbei die Information, wie dies von Statten geht, da die Regelung durch die Vereinssatzung beachtet werden muss.

Auszug Satzung:

Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Erfolgt der Austritt des Mitglieds gegenüber der Ortsgruppe schriftlich vor dem 1. Dezember, dann endet die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des laufenden Jahres. Bei einer schriftlichen Austrittserklärung nach dem 30. November endet die Mitgliedschaft zum 31. Dezember des Folgejahres.

 

Kündigung der Mitgliedschaft:

  • Schriftlich (Brief mit Unterschrift)
  • Adressat: Eifel- und Heimatverein Rheinbach e.V.
  • Zu senden an: Claudia Althausen, Aachener Str. 32, 53359 Rheinbach
  • Bei Familienmitgliedschaften:
    Angabe, wer kündigen möchte bzw. gekündigt wird (komplett, einzelne Familienmitglieder). – Hinweise:
    1. Jugendmitglieder scheiden automatisch mit 27 Jahren aus der Mitgliedschaft aus.
    2. Endet eine Mitgliedschaft des Vollmitglieds durch Tod, so rückt das Partnermitglied automatisch auf die Position des Vollmitgliedes. Ausnahme: die Kündigung dieser Mitgliedschaft wird gleichzeitig angezeigt.
  • Die Mitgliedschaft endet immer zum 31. Dezember, welches Jahr hängt vom Kündigungszeitpunkt ab (s. Satzung)
  • Kündigungsgrund: muss nicht angegeben wäre, wäre aber interessant für uns.

 

Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr:

Erfolgt die Kündigung zum 31. Dezember des laufenden Jahres ist natürlich noch der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr bis zum 01. März zu entrichten!

Hintergründe (Auszug Satzungen Ortsgruppe/Hauptverein):

  • Die Beendigung der Mitgliedschaft ist der Hauptgeschäftsstelle des Eifelvereins bis zum 15. Dezember des laufenden Jahres schriftlich mitzuteilen.
  • Der von den Ortsgruppen je Mitglied an die Hauptgeschäftsstelle zu entrichtende Beitrag für das laufende Jahr wird auf der Basis des Mitgliederstandes vom 1. Januar desselben Jahres berechnet und ist bis zum 31. März abzuführen. Die Jahresbeiträge der Mitglieder gemäß § 5 Abs. 1 c) – e) sind bis zum 31. März an die Hauptgeschäftsstelle zu zahlen. Bei Ende der Mitgliedschaft werden gezahlte Jahresbeiträge nicht zurückerstattet.

 

Weiteres Vorgehen durch die Ortsgruppe:

Die Ortsgruppe übernimmt die Abmeldung bei der Hauptgeschäftsstelle des Eifelvereins. Des Weiteren wird die Kündigung in unserer Mitgliederverwaltung eingetragen und die Daten gelöscht.